Logo Umwelttechnik Böhm

Versicherung

Photovoltaikanlagen können im Normalfall in eine bestehende Versicherung (Gebäude, Feuer) mit aufgenommen werden. Auch kann eine separate Versicherung für die Photovoltaikanlage abgeschlossen werden, um das Risiko von Schäden abzudecken. Diese beinhaltet normalerweise Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Betriebsausfall, Zerstörung durch Dritte und Diebstahl.

Außerdem kann die Photovoltaikanlage zur Sicherheit in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.

Hinweis:
Die Versicherung sollte zur Sicherheit am Tag der Installation telefonisch oder schriftlich unterrichtet werden.

Jetzt: Photovoltaik Anlagen