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Rechtliches

Photovoltaikanlagen, die auf Dächern von Gebäuden errichtet werden, sind im Normalfall genehmigungsfrei (abhängig vom Bundesland).

Die Genehmigungsfreiheit ist von der Größe der Anlagen abhängig bzw. von der Montageart (aufgeständerte Anlagen) sowie von den Gebäuden, wie z.B. Carporte, etc., auf denen die Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen.

Auch Feldanlagen und Fassadenanlagen sind nicht genehmigungsfrei.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen.

Hinweis:
Erkundigen Sie sich vor dem Bau der Photovoltaikanlage beim Bauamt nach der Anzeige- oder Genehmigungspflicht.